0.22 CHF/kg
Sonderabfälle: Auf Anfrage
Dispersionsfarben sowie neutrale Reinigungsmittel (ohne Gefahrensymbol)
können in geschlossenen Kesseln bis max. 20l separat abgegeben werden.
Folgende Sonderabfälle
🔗 können unter Einhaltung der geltenden Anlieferbedingungen
auf der Kehrichtverwertungsanlage entgegengenommen werden.
Achtung:
- Nur brennbare Abfälle abliefern (maximale Länge 3 m),
- Keine selbstentzündliche, explosive und feuergefährliche Stoffe
- Keine Batterien
- Keine gesundheitsgefährdenden Stoffe
- Kein Bauschutt
- Kunststofftanke müssen mindestens halbiert sein (maximale Länge 3 m).
- Keine Abfälle abliefern, für welche die Gemeinden Separatsammlungen organisieren (Glas, Altpapier, Karton, PET, Altöl,
kompostierbare Abfälle u. a.).
Bei kleinen Mengen Sperrgutmarken benutzen Fr. 12.50 (Paket 2 m lang, 30 kg schwer)
oder für ganz kleine Mengen Fr. 5.00 (2 m lang, 10 kg schwer).
Beträge bis Fr. 50.00 müssen bar bezahlt werden.