Sperrgut

Was:

  • Brennbares Material, Altholz, Holzabfälle aus Umbauten oder Gebäudeabbrüchen, Holz inkl. Plättli, brennbare Möbel, Bettgestelle, Matratzen, Schränke, Türen, Tapeten, Teppiche, Koffer, Bügelbretter, Besen, Kisten, Holzlatten, Verpackungsholz, Bilderrahmen ohne Glas, Velos, Gartenmöbel, Grill, Leiter, Vogelkäfig, Wäscheständer, Zelte, Stoffbezüge, Skis, Sportgeräte, grosse Kinderspielzeuge usw.
  • Siehe Informationen zum Kehricht (Haushaltsabfälle)

Was nicht:

Wie:

  • Sperrgut ist offen zur Entsorgung bereitzustellen (höchstens 30 kg / 2 m lang). Dabei kann das Material gebunden abgegeben werden.
  • Nur vorgeschriebene gebührenpflichtige Sperrgutmarke verwenden: siehe Verkaufsstellen
  • Die bereitgestellten Gegenstände sind mit der notwendigen Anzahl Sperrgutmarken zu versehen: eine Marke von CHF 12.50 ist für 30 kg oder von CHF 5.00 für 10 kg (max. 2 m Länge pro Sperrgut).
  • Kleines, loses Sperrgut als Bündel abstellen und mit Marke sichtbar versehen.
    – Bei mehreren Teilen gilt dann das Gesamtgewicht mit den Marken abzudecken (egal wo die kleben).
    – In Ausnahmefällen wird loses Sperrgut (für leichte voluminöse Abfälle wie Styropor, Isolationsmaterial, Schafwolle usw.) in durchsichtigen und mit einer Sperrgutmarke versehenen Plastiksäcken mitgenommen.

Wann/Wo:

  • Klein- und Grobsperrgut wird zusammen mit dem Hauskehricht abgeführt: bitte erst am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr bereitstellen: siehe Abfuhrfahrplan
  • Grössere Mengen (Gewerbe) müssen privat in die Kehrichtverbrennungsanlage (KVA, Gamsen, Tel.: 027 / 923 12 33) geliefert werden; vorherige Anmeldung erforderlich

Wichtig

  • Gut erhaltene Möbelstücke usw. können z. B. in der Brockenstube einen neuen Nutzer finden
  • Das verbrennen von Abfällen jeglicher Art im Freien, sowie in Cheminéeanlagen ist grundsätzlich verboten!
  • Hinweise zur Verwendung von Sperrgut-Marke (allerdings kann das Gewicht nach Material variieren: z. B. Boxbetten 160 × 200 cm können sogar 80 kg wiegen)