Kehricht (Haushaltsabfälle)

Was:

Brennbare Siedlungsabfälle, für die keine Wiederverwertung oder separate Entsorgung erforderlich ist:

  • Hausmüll, Ölflaschen aus Plastik, Schuhputzmittel.
  • Hygieneartikel, Windeln, Kleintiermist, Katzensand, Nylonstrumpf, Papierschnipsel, Backpapier, Servietten, Etiketten, Selbstkleber, Rasierklinge (gut verpackt), Staubsaugerbeutel, Tiefkühlverpackung, schmutzige Pizzaschachteln, Verbundverpackungen, beschichtete Kartons und Folien (wie Butterpapier), Plastikfüllmaterial, Neophyten, Wischgut, Zigarettenstummel, Hydrokügelchen, herkömmliche Glühbirnen u. a.
  • Nicht rezyklierbare Kosmetikverpackungen: Make-up-Produkte wie Lippenstift, Mascara, Lidschatten, Rouge, Eyeliner etc. Tube aus Kunststoff oder Pappe/Kunststoff. Deo-Sticks (ohne Plastikkugel). Jede Kosmetikverpackung, bei der Sie Zweifel an der korrekten Sortierung haben. Siehe weitere Infos zur korrekten Entsorgung von Kosmetikverpackungen.
  • Tonband- und Videokassetten.
  • Ausgetrocknete Dispersionsfarben (in geschlossenen Kesseln zu max. 20 L), neutrale Reinigungsmittel und Spraydosen ohne Gefahrensymbol.
  • Als Klein- und Grobsperrgut gelten Matratzen, Möbel, Kunststoffartikel, Teppiche, Skis usw., sowie grössere leere Gebinde (keine eisernen Gegenstände). Siehe weitere Informationen zum Sperrgut.

Was nicht:

Wie:

  • Abfall sorgfältig sortieren: brennbar / nicht-brennbar / Wertstoffe.
  • Hauskehricht wird nur in vorgeschriebenen Gebürensäcken mitgenommen.
  • Nur gebührenpflichtige Kehrichtsäcke, Sperrgutmarke und Container verwenden: siehe Preise und Verkaufsstellen.
  • In Ausnahmefällen wird loses Sperrgut (für leichte voluminöse Abfälle wie Styropor, Isolationsmaterial, Schafwolle usw.) in durchsichtigen und mit einer (1) Sperrgutmarke versehenen Plastiksäcken mitgenommen.

Wann/Wo

  • Kehricht am Abfuhrtag vor 7.00 Uhr morgens am Abholort bereitstellen
  • Siehe Abfuhrfahrplan

Wichtig

  • Das verbrennen von Abfällen jeglicher Art im freien sowie in Cheminéeanlagen ist grundsätzlich verboten!

WEITERE INFORMATIONEN

VBSA Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen, www.vbsa.ch