Gift- und Sonderabfälle

Was:

Sonderabfälle sind z.B.:

  • Druckgaspatronen, Spraydosen
  • Reinigungsmittel, Fleckenentferner, WC-Reiniger, Entkalker, Abflussreiniger, Pflegemittel mit Gefahrensymbol
  • Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel, Dünger, Unkrautvertilger, Herbizide, Pestizide
  • Chemikalien, Laugen, Säuren, Basen, Alkalien, Neutralsalze, Gifte, Javel-Wasser, Verdünner, Fotochemikalien
  • Quecksilber, -thermometer
  • Lösungsmittel, Pinselreiniger, Verdünner, Brennsprit
  • Frostschutzmittel, Rostschutzmittel, Holzbehandlungsmittel
  • Farben, Lacke, Leime, Klebstoffe, Abbeizmittel, leere Farbdosen oder Kanister, ausgehärtete Lacke und Farben
  • Fette, Altöl
  • Batterien (s. Batterien und Akkus)
  • Unbekanntes

Wo:

  • Jährlich findet eine Sonderabfallsammlung für private Haushalte statt (Rücknahme bis zu 20 kg pro anliefernden Haushalt kostenlos). Termine sowie erweiterte Informationen hierzu finden Sie auf Link🔗. Nur für Privatpersonen
  • Medikamente können in jeder Apotheke das ganze Jahr über abgegeben werden
  • Beachten Sie Sonderabfälle, für die bereits Separatsammlungen existieren (Speise- & Motorenöl), oder für die eine gesetzliche Rücknahmepflicht des Handels besteht (z.B. Batterien, Akkus, Autobatterien, LED, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen). Diese Abfälle werden in der Sonderabfallsammlung nicht abgenommen.
  • Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft, öffentlichen Verwaltungen und Betriebe inkl. Nebenerwerbsbetriebe sind grundsätzlich selbst für die gesetzeskonforme Entsorgung ihrer Sonderabfälle verantwortlich und müssen ihre Betriebsabfälle durch Spezialfirmen kostenpflichtig entsorgen lassen.
  • Sonderabfälle aus Unternehmen und grössere Mengen Sonderabfälle können bei  Schriber & Schmid (Bielstrasse 32, Brig-Glis; T 0279216868) oder Lonza (T 0279485510 nach Voranmeldung) kostenpflichtig angeliefert werden.
  • Sprengstoff / Munition usw. soll an die Polizeidienststelle abgegeben werden.
  • Feuerlöscher sind der Gemeinde-Stützpunktfeuerwehr abzugeben.
  • Campinggasflaschen über den Fachhandel abgeben.
  • Radioaktive Stoffe BAG Abteilung Strahlenschutz 058 462 96 14.

Wichtig:

  • Sonderabfälle sind bis zur Entsorgung ordnungsgemäss Zuhause zu lagern, bzw. nur in der Originalverpackung aufzubewahren, und deutlich als «Sonderabfall» zu kennzeichnen.
  • Lagern Sie Ihre Giftreste in verschlossenen Behältern mit, wenn möglich im Originalgebinde mit Etikette, auch wenn diese verschmutzt ist.
  • Gefährliche Flüssigkeiten nie in Getränkeflaschen umfüllen.
  • Verschiedene Sonderabfälle nicht mischen.

Mehr erfahren:

  • Siehe Infos zum Chemische Produkte sicher nutzen 🔗 – So schützen Sie Gesundheit und Umwelt (Flyer Anmeldestelle Chemikalien)
  • Siehe Infos zur Gefährliche Stoffe. Was man darüber wissen muss 🔗(Schweizerische Unfallversicherung SUVA)
  • Siehe Kampagne zum verantwortungsvollen Umgang mit chemischen Produkten 🔗 im Alltag (Bundesamt für Gesundheit BAG)
  • Siehe Infos zur korrekten Entsorgung von Kosmetikverpackungen 🔗 (Swiss Recycling)