Betriebsspezifische Abfälle

Mit Artikel 3 Buchstabe a der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) wurde eine neue Definition von Siedlungsabfällen eingeführt, die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.

Definition Siedlungsabfälle (Art. 3a VVEA)

Aus Haushalten stammende Abfälle sowie Abfälle aus Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen, deren Zusammensetzung betreffend Inhaltsstoffe und Mengenverhältnisse mit Abfällen aus Haushalten vergleichbar sind. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ wird vom BAFU hier näher erläutert (siehe Auszug beiliegender Anhang).

Definition Unternehmen (Art. 3b VVEA)

Rechtliche Einheit mit einer eigenen Unternehmens-Identifikationsnummer oder solche in einem Konzern zusammengeschlossene Einheiten mit einem gemeinsam organisierten Abfallentsorgungssystem.

Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen, dessen Zusammensetzung des Abfalls betreffend Inhaltsstoffe und Mengenverhältnisse nicht mit Abfällen aus Haushalten vergleichbar sind, fallen ebenfalls aus dem Entsorgungsmonopol des Gemeinwesens und gelten künftig ebenfalls nicht mehr als Siedlungsabfall.

Definition betriebsspezifische Abfälle

Quelle= Vollzugshilfe für die verursachergerechte Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung, ab Seite 15

In Unternehmen mit 250 oder mehr Vollzeitstellen fallen rechtlich gesehen keine Siedlungsabfälle an, unabhängig von ihrer Zusammensetzung. Alle in diesen Unternehmen anfallenden Abfälle sind als «übrige Abfälle» bzw. als Betriebs-, Gewerbe- oder Industrieabfälle, wie sie in der Praxis genannt werden, zu qualifizieren und müssen vom Inhaber entsorgt werden (Art. 31c Abs. 1 USG)

Nicht betriebsspezifische Abfälle sind in ihrer Zusammensetzung betreffend Inhaltsstoffe und Mengenverhältnisse in der Regel mit Abfällen aus Haushalten vergleichbar und somit als Siedlungsabfälle einzustufen, sofern das Unternehmen weniger als 250 Vollzeitstellen aufweist. Grundsätzlich handelt es sich hier um Abfälle, die durch den alltäglichen Konsum der Angestellten anfallen, wie Papierabfälle (z. B. gelesene Zeitungen) aus einem Kosmetikstudio oder Kehricht (z. B. Inhalt des Abfalleimers am Arbeitsplatz) aus einem Ingenieurbüro oder einer öffentlichen Verwaltung. Folglich ist davon auszugehen, dass eine gewisse Menge an Siedlungsabfällen grundsätzlich in allen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen anfällt

In der Regel sind betriebsspezifische Abfälle (z. B. Bauabfälle, Produktionsabfälle) betreffend Inhaltsstoffe nicht mit Haushaltsabfällen vergleichbar. Diese Abfälle sind keine Siedlungsabfälle, sondern «übrige Abfälle», die vom Inhaber zu entsorgen sind. In der Praxis werden solche Abfälle auch Betriebs-, Gewerbe- oder Industrieabfälle genannt. Als Beispiele sind hier Metallspäne aus metallverarbeitenden Betrieben oder Restholz aus Schreinereien aufzuführen.

Wie:

  • Erkundigen Sie sich beim Lieferant/Hersteller, ob dieser die ungereinigten leeren Verpackungen/Gebinde zurück nimmt.
  • Zudem können Sie das Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen zu entsorgenden Produkts konsultieren, welches grundsätzlich auch gewisse Angaben zur Entsorgung aufgeführt haben sollte (Ungebrauchtes Produkt, Restmengen, ungereinigte leere Verpackung/Gebinde) sowie die entsprechenden 6-stelligen Abfallcodes (siehe Abfallverzeichnis nach Herkunft sowie Substanzbezogene Abfallliste). Beispiele:
    • 02 01 08 [S] Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten.
    • 02 01 07 Abfälle aus der Forstwirtschaft
    • 13 02 04 [S] Chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
    • 13 02 06 [S] Synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
    • 08 01 11 [S] Farb- und Lackabfälle, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
    • 17 08 01 [S] Bauabfälle auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
    • 18 01 01 [S] Abfälle mit Verletzungsgefahr (spitze oder scharfe Gegenstände – „sharps“) mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 03 fallen [Menschen]
    • 18 01 08 [S] Zytostatika-Abfälle [Menschen]
    • 18 01 09 [S] Altmedikamente [Menschen] mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen
    • 18 02 07 [S] Zytostatika-Abfälle [Tiere]
    • 18 02 08 [S] Altmedikamente mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen [Tiere]

Wo:

  • Falls im Sicherheitsdatenblatt die entsprechenden 6-stelligen Abfallcodes enthalten sind, können Sie sich bereits auf der Internetplattform www.abfall.ch anhand diesem Code informieren, welche Entsorgungsanlagen bewilligt wären solche Abfälle anzunehmen.
  • Firmen können kostenpflichtig ihre Abfälle in den folgende Anlagen im Oberwallis entsorgen:
    • Ökohof Schriber & Schmid
      Bielstrasse 32, 3902 Glis
      Tel. 0279216868
      Öffnungszeiten Mo-Fr 07-12 Uhr und 13-17 Uhr

Wichtig:

  • Sonderabfälle aus Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen werden grundsätzlich ebenfalls zu den Siedlungsabfällen gezählt. Nämlich wenn sie von den Inhaltstoffe und den Mengenverhältnissen her mit denjenigen aus Haushalten vergleichbar sind und nicht der Kerntätigkeit des Unternehmens entspringen.
  • Nach Artikel 22 des Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen sind Unternehmen, die gefährliche Stoffe oder Zubereitungen abgeben, verpflichtet, sie von nicht gewerblichen Verwenderinnen und Verwendern zur fachgerechten Entsorgung zurückzunehmen. Die rückgabe von Kleinmengen ist kostenlos.
  • Der Transporteur ist für die Einhaltung der geltenden Vorschriften (ADR / SDR / VeVA / usw.) verantwortlich.
  • Der Abgeberbetrieb ist für die korrekte Deklaration der Sonderabfälle sowie für die Erstellung der notwendigen Dokumente (Beförderungspapiere) verantwortlich.
    • Bei der Anlieferung müssen Gewerbekunden einen VeVA-Begleitschein vorweisen.
    • Für die Erstellung eines VeVA-Begleitscheins ist eine VeVA-Betriebsnummer notwendig. Diese kann bei der Dienststelle für Umwelt des Kantons (Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt -DMTE-) beantragt werden.
    • Fehlende VeVA-Begleitscheine können kostenpflichtig durch die Entsorgungsfirma erstellt werden.