Asche

Was:

Kleinere Aschemengen (bis 35 L pro Woche) aus Cheminée, Grill, Aschenbechern, inklusive Zigarettenstummel können vollständig abgekühlt mit einem offiziellen Gebührensack über die Kehrichtabfuhr entsorgen werden.

Was nicht:

Grosse Aschemengen (über 35 L) können landesweit in Deponien der Typen D und E entsorgt werden. Die Ablagerungsmöglichkeiten sind abhängig von den Vorgaben der Betreiber (siehe Kontaktdaten unter 🔗abfall.ch).

Wie:

  • Gut verschlossen und ausgekühlt
  • Verpacken Sie die Asche staubdicht, damit beim Transport kein Aschenstaub austreten kann.
  • Bitte füllen Sie den Abfallsack nur zu 3/4, damit die Mitarbeitenden der Kehrichtabfuhr beim Pressen der Abfallsäcke keinen Aschestaub einatmen.

Wichtig:

Holzaschen dürfen weder abgelagert noch als Dünger in Gärten, Landwirtschaft, Kompost und Wald ausgebracht werden (Waldgesetzgebung und ChemRRV).

Behandeln Sie Holzasche richtig!

  • Abkühlen in Metalleimer mit Deckel
  • auf nicht brennbaren Boden stellen
  • Abstand zu brennbarem Material
  • Asche kann tagelang glühen und Brände verursachen!

WEITERE INFORMATIONEN

Abfallwegweiser des Bundesamts für Umwelt BAFU (siehe🔗Link)

AGROLA: Entsorgung grössere Mengen Asche (siehe🔗Link)