Kleinere Aschemengen (bis 35 L pro Woche) aus Cheminée, Grill, Aschenbechern, inklusive Zigarettenstummel können vollständig abgekühlt mit einem offiziellen Gebührensack über die Kehrichtabfuhr entsorgen werden.
Grosse Aschemengen (über 35 L) können landesweit in Deponien der Typen D und E entsorgt werden. Die Ablagerungsmöglichkeiten sind abhängig von den Vorgaben der Betreiber (siehe Kontaktdaten unter 🔗abfall.ch).
Holzaschen dürfen weder abgelagert noch als Dünger in Gärten, Landwirtschaft, Kompost und Wald ausgebracht werden (Waldgesetzgebung und ChemRRV).
Behandeln Sie Holzasche richtig!
Abfallwegweiser des Bundesamts für Umwelt BAFU (siehe🔗Link)
AGROLA: Entsorgung grössere Mengen Asche (siehe🔗Link)